Die Stadt St.Gallen weist zahlreiche Grün- und Freiflächen auf. Meist sind diese jedoch nicht ökologisch wertvoll und müssten zur Förderung der Biodiversität aufgewertet werden. Zusammen mit meiner Parlamentskollegin Magdalena Fässler (GLP) habe ich eine Interpellation zu diesem Thema eingereicht. Wir wollen vom Stadtrat wissen, wo er bei der Aufwertung von Grün- und Freiflächen steht.

Der Siedlungsraum bietet Lebensraum für eine vielfältige Biodiversität, welche wiederum dem Menschen verschiedene Ökosystemleistungen erbringt. Sie erfüllt wichtige Natur- und Klimafunktionen und fördert gleichzeitig die Gesundheit, die Erholung und die Sensibilisierung der Bevölkerung. Wie dem Umweltkonzept der Stadt St.Gallen zu entnehmen ist, soll die Biodiversität im Siedlungsraum erhalten und gefördert werden. Zudem sollen in Anbetracht des Klimawandels Freiflächen an die neuen und zukünftigen klimatischen Bedingungen angepasst werden. Weiter ist in der Biodiversitätsstrategie 2018-2025 des Kantons St.Gallen festgehalten, dass die biologische Vielfalt im Kanton langfristig zu sichern und zu fördern ist. Dazu müssen auch die Gemeinden ihren Beitrag leisten.

Die Stadt St.Gallen ist eine wichtige Grundstücksbesitzerin. Die stadteigenen Grün- und Freiflächen können einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität im Siedlungsraum leisten, sofern sie ökologisch wertvoll sind. Die Gemeinde Sargans hat sich 2018 mit Unterstützung des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St.Gallen (ANJF) als Pilotgemeinde gemeldet und alle gemeindeeigenen Grün- und Freiflächen erfasst und für diese ökologische Ziele sowie entsprechende Massnahmen festgelegt. Die Stadt St.Gallen sollte ebenfalls alle stadteigenen Grün- und Freiflächen auf ihr Potenzial zur Förderung der Biodiversität untersuchen und diese überall dort, wo es die Nutzung zulässt, gestalterisch sowie ökologisch Sinn macht und auch wirtschaftlich tragbar ist, ökologisch aufwerten.

Als neue Lebensräume für die Stadtnatur eignen sich unter anderem Grünanlagen, Friedhöfe, Schulhausareale und Verkehrsbegleitflächen. Oftmals ist der Unterhalt von naturnahen Grünflächen auf die Länge weniger arbeitsintensiv und dadurch kostengünstiger als eine konventionell gepflegte Anlage. Die Stadt St.Gallen kann bei der Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum mit gutem Beispiel vorangehen und gegenüber privaten Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzern eine Vorbildfunktion einnehmen.

Wir bitten den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie gross ist die gesamte Grün- und Freifläche im Eigentum der Stadt St.Gallen, die ökologisch wertvoll ist oder für ökologische Aufwertungen in Frage kommen würden (in ha)?
  • Ist der Ist-Zustand dieser Flächen bekannt und sind für diese ökologische Ziele sowie entsprechende Massnahmen zur Förderung der Biodiversität definiert?
  • Sind bei der Dienststelle Stadtgrün genügend Ressourcen vorhanden, um die stadteigenen Grün- oder Freiflächen zu erheben und diese ökologisch aufzuwerten? Wie viele Stellenprozente stehen anderen Städten in etwa gleicher Grösse, wie z.B. Winterthur, zur Verfügung?
  • Können für die Umsetzung entsprechender Aufwertungsmassnahmen Gelder des Fonds für ökologische Ausgleichsmassnahmen der Deponie Tüfentobel genutzt werden?
  • Verfügt die Stadt über einen Leitfaden zur naturnahen Pflege ihrer Grünflächen?

Interpellation vom 25. Mai 2021