Ausbau des Herdenschutzes zur Reduktion der Nutztierrisse
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Folge Fragen habe ich an die Regierung des Kantons St.Gallen gerichtet:
- Wie hoch ist die Anzahl der gerissenen Nutztiere in ausreichend geschützten sowie in nicht oder ungenügend geschützten Weiden seit der Rückkehr des Wolfes im Kanton St.Gallen?
- Ist der Regierung bekannt, welche Weiden in Gebieten mit Wolfsvorkommen ausreichend geschützt sind und welche noch Herdenschutzmassnahmen benötigen? Falls ja, wie viele Weideflächen sind dies (primär im Sömmerungsgebiet)?
- Was sind aus Sicht der Regierung die Gründe, weshalb noch nicht alle Weiden in Gebieten mit Wolfsvorkommen einen ausreichenden Herdenschutz aufweisen?
4. Gibt es Weideflächen im Kanton St.Gallen, die gemäss Kriterien des Bundes als ‹nicht zumutbar schützbar› eingestuft sind? Falls ja, wie viele Weideflächen sind dies und was empfiehlt die Regierung für diese Flächen (weiterhin ungeschützt beweiden, schützbar machen oder Beweidung aufgeben)? - Wie beurteilt die Regierung die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen im Kanton St.Gallen? Sieht sie ebenfalls Handlungsbedarf und falls ja, in welchen Bereichen?
- Ist die Regierung bereit, die Alpwirtschaft dahingehend zu unterstützen (auch proaktiv), damit bis zur Alpsaison 2023 alle Weiden in Gebieten mit Wolfsvorkommen einen ausreichen-den Herdenschutz aufweisen? Falls ja, mit welchen konkreten Massnahmen will sie dies erreichen?»